Medizinische WaagenUnter medizinischen Personenwaagen werden nichtselbsttätige Waagen verstanden, die zur Bestimmung des Körpergewichtes im Bereich der Heilkunde verwendet werden (z. B. Patienten-, Säuglings-, Stuhl- und Bettenwaagen, geeicht nach Klasse III). Diese Waagen unterliegen der europäischen Richtlinie 2014/31/EU. Medizinische Personenwaagen unterliegen darüber hinaus auch den Vorschriften für Medizinprodukte, die nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG (bzw. für D: Medizinprodukte Gesetz [MPG])in Verkehr gebracht werden können. |